Bundespräsident Horst Köhler hat das Gnadengesuch des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar abgelehnt. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung des Bundespräsidialamtes, die um 12:45 Uhr verbreitet wurde: „Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen.“ Der Bundespräsident muss nach Artikel 60, Absatz 2 des Grundgesetzes weder seine Gnadenentscheidungen begründen noch hat er darzulegen, auf welchem Wege die Entscheidung letztendlich gefallen ist. Damit hat Köhler den Schlusspunkt unter eine seit einigen Monaten in der Öffentlichkeit intensiv geführte Diskussion gesetzt. Im Vorfeld hatte eine Äußerung des CSU-Generalsekretärs Markus Söder für Streit in der Koaltion gesorgt. Er bezeichnete eine mögliche Begnadigung des Terroristen als eine „schwere Hypothek“ für die Wiederwahl des Bundespräsidenten im Jahr 2009.